SBM-Wiki

Hier möchten wir Ihnen ein Schlaglicht desjenigen vermitteln, was SBM und unsere Beratungsfelder ausmacht.
In unserem SBM-Wiki, das stetig erweitert wird, finden Sie dazu erste Hinweise. Sprechen Sie uns auch bei hier nicht aufgeführten Themen gerne jederzeit an. Entweder können wir Ihnen helfen, oder eine unserer Partnerkanzleien.

A

    Asset Deal
    • Anders als beim „Share Deal“ (siehe dort) ist Kaufgegenstand bei einem „Asset Deal“ ein einzelner Vermögensgegenstand oder eine Gesamtheit von Vermögensgegenständen.
    • Insbesondere bei umfangreichen Transaktionen ist auf eine gewissenhafte Abgrenzung der zu verkaufenden Vermögensgegenstände zu achten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass jeder Kaufgegenstand unterschiedlichen Gewährleistungsrechten unterliegen kann.
    • Käufer und Verkäufer begleiten wir von der Vorbereitung der „Due Diligence“ bis zum Abschluß des Kaufvertrags bei der Verhandlungsführung, Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung, und zwar ohne Doppelarbeit aus einer Hand.

B

    Bauverpflichtung
    • Wir beraten sowohl Investoren, als auch Gemeinden u.a. im Rahmen der Kaufvertragsgestaltung und der Umsetzung von Bauverpflichtungen
    • Dies betrifft also Lagen, in denen ein bestimmtes Bauvorhaben zukünftig umgesetzt werden soll, obwohl es z.B. bauplanungsrechtlich noch nicht umsetzbar ist.
    Business Judgement Rule
    • Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft – und auch die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.
    • Diese gesetzliche Generalklausel bringt kaum überschaubare Pflichten und Haftungsrisiken mit sich. Wir beraten Gesellschaften und Vorstandsmitglieder sowohl bei der Haftungsvermeidung, als auch bei möglichen Haftungsfällen.

C

    Corona-Krise
    • Wir stehen Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten mit Rat und Tat zur Seite. Dabei prüfen wir die rechtlichen Auswirkungen der derzeitigen Lage auf Ihr Geschäft sowohl nach bisherigem Recht, als auch anhand der jüngsten Gesetzgebungsvorhaben.
    • Wir beraten Sie beispielsweise im Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen wie Gewerbemietverträgen und Darlehen. Wir helfen Ihnen überdies bei der Erlangung von Unterstützungsleistungen wie Zuschüssen und Überbrückungskrediten.
    • Auch bei allen anderen Hilfestellungen unterstützen wir Sie gewohnt schnell, engagiert und effizient. Bleiben Sie gesund!

D

    Due Diligence
    • Ob Zinshaus oder komplexes Immobilienportfolio: Die sorgfältige rechtliche Analyse und Bewertung des Kaufgegenstandes sind unabdingbar für den nachhaltigen Erfolg Ihrer Anlage.
    • Wir prüfen gewissenhaft – aber kostenbewußt – sämtliche immobilienrechtlichen und ggf. gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkte vor einem Kauf bzw. Verkauf.
    • Bei Bedarf steuern wir unsere Kooperationskanzleien für weitere wesentliche Rechtsgebiete, insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht bzw. Compliance und das sonstige öffentliche Recht.

E

    F

      Facility Management
      • Wir beraten Sie als Eigentümer bei der Vergabe und der Verwaltung von Immobilienverwaltungs- bzw. „Facility Management“-Verträgen.
      • Dabei begleiten wir Sie von der Auswahl des Dienstleisters bis zum Abschluß des Vertrages. In der laufenden Verwaltung achten wir insbesondere auf ordnungsgemäße jährliche Nebenkostenabrechnungen. Hier kann der Vermieter aufgrund unwirksamer mietvertraglicher Bestimmungen oder unwirksamer Abrechnungen erhebliche Beträge verlieren; der Mieter kann erhebliche Beträge gewinnen.
      • Im Falle von Streitigkeiten während oder nach der Vertragsdurchführung setzen wir Ihr Ansinnen gegenüber dem Dienstleister mit Nachdruck durch.
      Forward Deal
      • Wir beraten Käufer und veräußernde Projektentwickler bei der Gestaltung und Umsetzung von „Forward Deals“.
      • Diese rechtlich anspruchsvollere Veräußerungsform kann insbesondere bei der derzeitigen Marktlage Vorteile gegenüber einem reinen Grundstückskauf mit sich bringen. Bei einem „Forward Deal“ verpflichtet sich bekanntlich der Verkäufer des Grundstücks, darauf ein bestimmtes Gebäude zu errichten. Der Verkäufer übernimmt also die Planungs- und Bauleistungen einschließlich der entsprechenden Risiken.
      • Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die rechtssichere Gestaltung eines solchen „Forward Deals“. Zudem unterstützen wir Sie bei eventuellen Streitigkeiten u.a. zur Mängelgewährleistung nach Übergang der Rechte.

    G

      Gesellschaftsrecht
      • Wir sind seit vielen Jahren im Gesellschaftsrecht tätig. Wir beraten Sie in diesem spannenden Rechtsgebiet kenntnisreich bei allen Fragen von der Rechtsformwahl über die Kapitalerhöhung bis zur etwaigen Veräußerung.
      • Dabei finden wir – rechtsformunabhängig – von der GbR über die GmbH & Co. KG bis hin zur AG die besten Lösungen für Sie.
      Grundbuch
      • Wir beraten Eigentümer und (zukünftige) Gläubiger dinglicher Rechte zu allen Fragen rund um das Grundbuch. Von der Beratung bei der Bewilligung, Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten bis hin zu beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten sind wir ihr Ansprechpartner.
      • Bei Bedarf setzen wir Ihre grundbuchbezogenen Ansprüche – etwa auf Grundbuchberichtigung oder auf Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts – auch gerichtlich durch.

    H

      I

        Immobilienfinanzierung
        • Wir begleiten Käufer und Eigentümer von Immobilien in allen Stadien der Finanzierung.
        • Sowohl bei Erst- als auch Anschlußfinanzierungen erarbeiten wir mit Ihnen und der finanzierenden Bank ein tragfähiges Konzept und beraten umfassend zu Fragen der Kreditsicherung.
        • Auch bei bankferneren Finanzierungsmodellen wie Alternativen Investmentfonds (AIFs), traditionellen Immobilienfonds und „Public Private Partnerships“ (PPP) verfügen wir über einschlägige Erfahrungen.
        Immobilienrecht
        • Wir beraten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie.
        • Von dem Erwerb des Grundstücks über die Schaffung des Baurechts, die Entwicklung Ihres Projektes, die Errichtung des Baukörpers und die Vermietung der Immobilie bis hin zu deren Veräußerung sind wir Ihr Ansprechpartner.

      J

        K

          Kaufvertrag
          • Wir begleiten Verkäufer und Käufer bei Veräußerung und Erwerb insbesondere mittelständischer Unternehmen und Immobilien sowie Beteiligungen daran.
          • Dabei bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung bei der Verhandlung und dem Entwurf des Kaufvertrages, gleich ob es sich um einen „Asset Deal“ oder einen „Share Deal“ handelt.
          • Jede Transaktion ist einzigartig – deshalb erhalten Sie bei uns keine Vertragsentwürfe aus der Schublade, sondern vom Reißbrett.

        L

          M

            Mietvertrag
            • Wir beraten Immobilieneigentümer und Mieter von Gewerbeimmobilien bei allen Fragen des Mietvertragsrechts. Wir entwerfen und verhandeln für Sie Mietverträge, wie gewünscht, vom Reißbrett oder unter Einsatz allgemeiner Mietbedingungen.
            • Bei Streitigkeiten rund um den Mietvertrag einschließlich Mieterhöhungsverlangen, vorzeitiger Kündigung, Schriftformverstößen und Nebenkosten vertreten wir Ihre Interessen ergebnisorientiert.

          N

            O

              P

                Projektentwicklung
                • Von der Konzeption bis zum Verkauf begleiten wir Ihr Immobilienprojekt umfassend und greifen dabei auf einschlägige Erfahrung mit Projekten unterschiedlichen Zuschnitts zurück.
                • Wir begleiten Sie bei der Schaffung vorteilhafter gesellschaftsrechtlicher Strukturen, dem Entwurf und der Verhandlung der Verträge mit dem Bauunternehmer und etwaigen Dienstleistern sowie der Mietverträge mit den zukünftigen Mietern.
                • Weil kein Projekt dem anderen gleicht, erhalten Sie von uns stets eine maßgeschneiderte Lösung.

              Q

                R

                  S

                    Share Deal
                    • Im Unterschied zum „Asset Deal“ (siehe dort) werden bei einem „Share Deal“ Unternehmensanteile übertragen, wobei Kaufgegenstand mittelbar auch Immobilien sein können.
                    • Im Kaufvertrag sind regelmäßig Regelungen zur Berechtigung des Verkäufers, zur Kaufpreisbemessung z.B. anhand einer Kaufpreisformel und eines Bewertungsstichtags, sowie Garantien zu bestimmten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissens des Kaufgegenstands vorzusehen.
                    • Wir beraten Käufer und Verkäufer von der Vorbereitung der „Due Diligence“ bis zum Abschluß des Kaufvertrags bei allen Fragen zur Verhandlungsführung, zur Vertragsgestaltung und zur Vertragsdurchführung. Bei uns erhalten Sie diese Leistungen unter Vermeidung von Doppelarbeit aus einer Hand.

                  T

                    U

                      Unternehmensfinanzierung
                      • Wir beraten Unternehmer, Unternehmen und Unternehmenskäufer im Rahmen der Finanzierung ihrer Vorhaben. Das gilt einerseits für die Eigenkapitalfinanzierung.
                      • Andererseits verfügen wir auch bei Finanzierungsmodellen wie Alternativen Investmentfonds (AIFs), Mezzanine-Kapital, partiarischen Darlehen oder atypisch stillen Geselschaften über einschlägige Erfahrungen.
                      • Auf Wunsch steuern wir dabei unsere Partnerkanzleien aus dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht – oder arbeiten vertrauensvoll mit Ihren vorhandenen Beratern zusammen.

                    V

                      Vendor Due Diligence
                      • Besonders bei der Vermarktung größerer Immobilienportfolios oder Unternehmen ist es üblich, daß der Verkäufer möglichen Käufern eine erste Übersicht über die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seiner Immobilien bzw. seines Unternehmens aufgrund einer „Vendor Due Diligence“ an die Hand gibt.
                      • Wir nehmen für Sie gewissenhaft – aber preisbewusst – eine „Vendor Due Diligence“ vor und gestalten für Sie den zielgruppenorientierten Bericht darüber. Begleitend unterstützen wir Sie bei der Beseitigung etwaiger (kaufpreismindernder) rechtlicher Störfaktoren, um ein bestmögliches Ergebnis zu fördern.

                    W

                      Werkvertrag
                      • Baurecht ist zu einem bedeutenden Teil Werkvertragsrecht. Wir verhandeln und gestalten die für Ihr Projekt passenden bau- und architektenrechtlichen Vereinbarungen. Dies erfaßt z.B. Regelungen zur Abnahme, zur Mängelhaftung und zur Vergütung.
                      • Dabei beraten wir Sie sowohl zur Gestaltung einzelner Nachunternehmerverträge, als auch zu umfangreichen Vertragswerken mit Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern.
                      Wohnrecht
                      • Das Wohnrecht ist ein besonderes, dingliches Nutzungsrecht gegenüber dem Eigentümer. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten und Risiken eines solchen Wohnrechts.
                      • Insbesondere bei zur Vermögensanlage gedachten Grundstücken kann ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht den Wert der Liegenschaft erheblich beeinträchtigen.

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