Schwerpunkte
Immobilienrecht
Bau- und Architektenrecht
Wir stehen den Baubeteiligten bei allen Rechtsfragen zur Seite, die sich im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Genehmigung, dem Vertrieb, der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten ergeben. Wir gestalten insbesondere interessengerechte Werkverträge, Generalübernehmerverträge, Planerverträge und alle weiteren in diesem Zusammenhang erforderlichen Vereinbarungen. Im Streitfall, etwa über Honorar oder Haftung, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei nationalen und internationalen Bauvorhaben – in selbständigen Beweisverfahren, Prozessen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.
Projektentwicklungen
Wir beraten unsere Mandanten im gesamten Recht der Projektentwicklung der Immobilie. Dazu zählt die Begleitung bei der Projektfinanzierung, der Schaffung von Baurecht und der Strukturierung von Joint-Ventures oder Immobilienleasings. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Asset- und Facility-Management-Verträgen sowie bei Public Private Partnerships und im Vergaberecht. Hinzu tritt die Beratung im gewerblichen Mietrecht, im Bauträgerrecht, im Wohnungseigentumsrecht sowie im Maklerrecht. Wir sind mit den Belangen aller Beteiligten von Projektentwicklungen vertraut.
Immobilientransaktionen
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Sicherung, dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien. Dies erfaßt sowohl den unmittelbaren (Asset Deal), als auch den mittelbaren (Share Deal) Kauf bzw. Verkauf. Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozeß einschließlich der Akquisitionsfinanzierung, angefangen bei dem Letter of Intent über die Due Diligence, den Kaufvertragsentwurf bis hin zu den abschließenden Verhandlungen. Dabei setzen wir Transaktionen vom Zinshaus mit einstelligem bis zum Fondsobjekt mit dreistelligem Mio.-Kaufpreis erfolgreich um.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht (i.e.S.)
Wir stehen Ihnen bei allen Themen des Gesellschaftsrechts zur Seite. Wir setzen die Gründung von (Tochter-) Unternehmen ins Werk und unterstützen ihr Wachstum durch die Begleitung von Kapitalerhöhungen, Wandeldarlehen und anderen hybriden Finanzierungsinstrumenten. Wir gestalten Umwandlungen und Unternehmensnachfolgen. Überdies beraten wir Sie bei allen alltäglichen Fragen. Immobilienbezogen beraten wir im Gesellschaftsrecht etwa bei der Gründung von Projektgesellschaften, der Gestaltung von ARGE-Verträgen sowie von Gesellschaftsverträgen von Objektgesellschaften nach dem Vollzug der ersten Stufe eines GrESt-induzierten Share Deals.
M&A-Transaktionen
Wir begleiten Verkäufer und Käufer bei Veräußerung und Erwerb insbesondere mittelständischer Unternehmen sowie Beteiligungen daran. Dabei sind wir auch mit Asset Deals, mittelbaren Beteiligungsformen wie stillen Gesellschaften und den Besonderheiten von VC-Beteiligungen vertraut. Den Transaktionsprozeß steuern wir von der Strukturierung über die Due Diligence bis zum Vollzug. Bei Bedarf koordinieren wir unsere Kooperationskanzleien für weitere wesentliche Rechtsgebiete, insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht, IP-Recht und Kartellrecht bzw. Compliance.
Unternehmensbezogenes Vertragsrecht
Wir stehen Unternehmen, Unternehmern und vermögenden Privatpersonen im unternehmensbezogenen Vertragsrecht zur Seite. Das beinhaltet sowohl die Vertragsgestaltung im operativen Geschäft, als auch bei strategischen Maßnahmen. Wir beraten beispielsweise im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von Unternehmen, Geschäftsführer-Dienstverträgen sowie bei Joint-Venture-Verträgen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen.
Vermögensnachfolge
Wir beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um die Nachfolge betreffend Ihr Vermögen – bestehe es aus Immobilien oder Unternehmen. Dazu gehört die vorausschauende Gestaltung letztwilliger Verfügungen, die Anpassung von Gesellschaftsverträgen und etwaige Übertragungen rechtzeitig vor dem Ernstfall. Bei alledem haben wir die gesellschafts- und erbrechtlichen Fragestellungen im Blick. Für die Berücksichtigung der steuerlichen Fragestellungen arbeiten wir vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater oder einem unserer Kooperationspartner zusammen.